Ferienwohnung Taubenschlag

Diese Ferienwohnung verfügt über eine kleinkindgerechte Ausstattung wie Kinderbett, Wickelauflage, Hochstuhl und Babyfon sowie weitere kindgerechte Ausstattungsmerkmale (auf Anfrage), nach den FamilyFarm-Richtlinien.

Weiterhin ist diese Ferienwohnung mit Dusche/WC, Föhn, Balkon (inkl. Balkonmöbeln), Rollos, Fliegengittertüren inkl. Mückenschutz, TV mit SAT-Empfang, Stereoanlage, Sofa und einem kleinen Zimmertresor ausgestattet.

Neben achtfachem Besteck- und Geschirrsatz verfügt die Wohnung auch über einen Backofen, eine Spülmaschine, einen Kühlschrank mit Gefrierfach, Mikrowelle, Wasserkocher, Toaster, Eierkocher, Handrührgerät und weitere gängige Küchenhilfsmittel. Die Treppe ist beidseitig für Kinder gesichert.

Saison 2024:

Ferienwohnung Taubenschlag

Hauptsaison
99,-
23.03.2024 bis 07.09.2024
  •  

Ferienwohnung Taubenschlag

Nebensaison
94,-
bis 23.03.2024 & ab 07.09.2024
  •  

Belegungsplan:

Ferienwohnung Taubenschlag

„3-Zimmer-Ferienwohnung mit 2 Schlafzimmer und 1 Balkon nach Westen“
ab € 94,-
  • Gebäude: Haupthaus
  • Stockwerk: 2. OG
  • Größe: ca. 52 qm
  • jede weitere Person: Aufpreis 5,- / Tag
  • Hund: erlaubt, Aufpreis 5,- / Tag
  • Kurtaxe: keine
  • Maximale Belegung: 5 Personen (3 Erwachsene)
  • Klassifizierung: gilt bis 4 Personen
  • Ausgestattet mit: Elternschlafzimmer mit Doppelbett und Gitterbett, Kinderzimmer mit zwei Einzelbetten
  • Ausrichtung: Balkon nach Westen mit toller Fernsicht
  •  
  • Buchungen während der Hauptsaison und während deutscher Schulferien wochenweise ab Samstag.
  • Kurzbuchungen auf Anfrage außerhalb der Hauptsaison, ab fünf Übernachtungen möglich.
    Bei Kurzbuchungen bitten wir, von oder bis Samstag zu buchen.
  • Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Im Preis enthalten sind: 7 % Mehrwertsteuer, Endreinigung*, TV, Strom, Wasser, Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher, sowie die Erstausstattung an Reinigungs- und Spülmittel, Toilettenpapier, Küchenrolle und Müllbeutel.

*Die Endreinigung in Höhe von 30 € entfällt, unter der Voraussetzung, dass Sie die Wohnung besenrein übergeben, das Geschirr gespült ist und der Müll in den bereitgestellten Containern entsorgt wurde.